Schulleitung


Vorstand

Träger der Schule ist der Verein Freie Waldorfschule Aachen e.V. Er wurde 1985 gegründet. Bei der Freien Waldorfschule Aachen handelt es sich um eine staatlich anerkannte Ersatzschule. Der Trägerverein hat in diesem Rahmen alle für den Betrieb der Schule notwendigen Rechte und Pflichten durch die Bezirksregierung zugewiesen bekommen. Der Trägerverein ist Arbeitgeber aller an der Schule beschäftigten Mitarbeiter:innen. Die Eltern schließen mit dem Trägerverein den Schulvertrag ab. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Vorstand des Trägervereins setzt sich aus Mitgliedern des Lehrerkollegiums und der Elternschaft zusammen.

Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik wurde bereits 1973 gegründet. Während der Hauptzweck des Trägervereins darin besteht, alle in einer Schule anfallenden Aufgaben auszuführen, also das „Tun“ zu gewährleisten, ist der Zweck des Fördervereins abstrakter. Der Zweck des Fördervereins besteht darin, zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter:innen des Trägervereins ihre Aufgaben ausführen können, z.B. durch die Beschaffung von Spendengeldern, den Kontakt zu lokalen Entscheidungsträgern usw. Auch der Vorstand des Fördervereins setzt sich aus Mitgliedern des Lehrerkollegiums und der Elternschaft zusammen.

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Schulleitungskonferenz

In der Schulleitungskonferenz werden wöchentlich Themen besprochen und Entscheidungen getroffen, die sowohl den Schulalltag als auch die strategische Planung betreffen können. Mitglied der Schulleitungskonferenz können alle Mitarbeiter:innen werden, die länger als ein Jahr an der Schule beschäftigt sind. Innerhalb der Schulleitungskonferenz beschäftigen sich die Mitglieder in Kleingruppen mit den Themen Pädagogik, Personal und Prozessbegleitung. Die jeweilige Leitung dieser Kleingruppen bildet zusammen mit der Leitung für Finanzen und Personal den Schulleitungsrat:

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Schulleitungsrat

Der Schulleitungsrat ist ein Organ der Schulleitungskonferenz und besteht aus den Leitern der Kreise Personal, Pädagogik und Prozessbegleitung sowie der für die Finanzen zuständigen Leitung. Der Schulleitungsrat formuliert Aufgaben aus den einzelnen Bereichen des Schullebens, vergibt diese und begleitet die Prozesse. Darüber hinaus hat er die Befugnis durch die Schulleitungskonferenz, auf Situationen, die akuten Handlungsbedarf fordern, zu reagieren und Entscheidungen zu treffen.

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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist den Vorständen unterstellt und für die betriebswirtschaftlichen Belange der Schule zuständig. Dazu gehören die Bereiche Finanzmanagement, Rechts- und Versicherungswesen, Personalmanagement und strategisches Management in Zusammenarbeit mit den Leitungsgremien der Schule.

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